Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Mobilfunk M2M der Crout GmbH § 1 Gegenstand und Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Crout GmbH, Echterdinger Straße 57, 70794 Filderstadt, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend „Crout“ oder „wir“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“, „Endnutzer“ oder „Sie“ genannt) über die Inanspruchnahme von Machine-to-Machine- T elekommunikationsdienstleistungen von Crout (nachfolgend „M2M- Telekommunikationsdienstleistungen“ genannt) durch den Kunden.
(2) Crout erbringt ihre M2M-Dienstleistungen ausschließlich für Unternehmer gemäß der Regelung des § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Für Verbraucher im Sinne der Regelung des § 13 BGB sind die Angebote und Dienstleistungen von Crout nicht bestimmt.
(3) M2M-T elekommunikationsdienstleistungen bestehen insbesondere aus folgenden Komponenten (i) Bereitstellung einer oder mehrerer M2M-Plattformen, die die Verwaltung von Einzelaufträgen, Rahmenverträgen, SIM-Karten, eSIMs sowie Anwendungs- und/oder Kundendaten durch den Kunden ermöglichen und/oder (ii) Veräußerung von SIM-Karten und/oder eSIMs, (iii) Datenkommunikation und Verbindungen (über Mobilfunknetz(e) und VPN) zwischen M2M-Geräten und einem adressierten Ziel (Kunden-VPN, Server oder M2M- Plattform). Alle Rechte einschließlich der Einräumung von einfachen, nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren, nicht unterlizenzierbaren, befristeten Nutzungsrechten für durch Crout auf der SIM-Karte installierte Software und/oder auf eSIMs vorgenommenen Programmierungen liegen bei Crout. Crout ist auf Grund technischer Änderungen zum Austausch der SIM-Karte(n) gegen jeweils eine Ersatzkarte sowie zur Umprogrammierung von eSIMs berechtigt. Der Kunde ist in angemessenem Umfang verpflichtet, bei dem Austausch mitzuwirken.
(4) Diese AGB gelten zusätzlich zu einem Einzelauftrag und/oder einem Rahmenvertrag, wenn dort auf die vorliegenden AGB Bezug genommen wird.
(5) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und zwar auch dann nicht, wenn Crout einer Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages mit dem Kunden
(1) M2M-T elekommunikationsdienstleistungen werden zwischen den Parteien über Einzelaufträge ggfs. unter Bezugnahme auf einen gesonderten (Rahmen-) Vertrag, vereinbart. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen, der jeweilige Einzelauftrag und ggfls. ein gesonderter Rahmenvertrag sowie sonstige, zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen, werden im Folgenden gemeinsam vereinfachend als „Vertrag“ bezeichnet.
(2) Die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringt Crout nach Maßgabe der
- (i) zwingenden gesetzlichen Regelungen,
- (ii) den im Rahmenvertrag getroffenen Regelungen
- (iii) den im Einzelvertrag getroffenen Regelungen sowie
- (iv) den in diesen AGB getroffenen Regelungen.
(3) Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang einer Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Bereitstellung der Leistung (Freischaltung der vom Kunden zu erwerbenden (e)SIM-Karte oder Programmierung der in den Endgeräten des Kunden eingebetteten SIM-Karten (eSIM) zur Inanspruchnahme der vertragsgegen- ständlichen Leistungen) durch Crout zustande.
§ 3 Leistungen von Crout
(1) Crout ermöglicht dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Nutzung von Mobilfunk-Anschlüssen, mit dem neben Mobilfunk-Daten- Verbindungen auch weitere M2M-T elekommunikationsdienstleistungen (wie SMS und Sprache), sofern und soweit diese Crout vom jeweiligen lokalen Netzbetreiber bereitgestellt werden, genutzt werden können. Hierfür teilt Crout dem Kunden Mobilfunk-Rufnummern zu.
(2) Crout veräußert dem Kunden eine mit der Mobilfunk-Rufnummer kodierte SIM-Karte oder programmiert in Endgeräten des Kunden eingebettete SIM-Karten („eSIM“) entsprechend. Die SIM-Karte wird dem Kunden ausschließlich zum Zwecke der Datenübertragung und ggf. weiteren M2M-T elekommunikationsdienstleistungen (SMS, Sprache), zur Nutzung ausschließlich für Verbindungen über die Vermittlungs- und Übertragungssysteme der/des von der Crout angebotenen Mobilfunknetze/s und zur Nutzung der SIM-Karte ausschließlich im Zusammenhang mit Mobilfunk-Endgeräten in dem vertraglich vereinbarten Rahmen übergeben. Dies gilt für die Nutzung von eSIMs entsprechend.
(3) Der Kunden wird die von Crout überlassenen SIM-Karten und programmierten eSIMs auf ausschließlich für M2M-T elekommunikationsleistungen im Sinne der jeweils aktuellen Verfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) beschränken. M2M-Kommunikation bedeutet in diesem Zusammenhang den automatisierten Informationsaustausch zwischen technischen Einrichtungen untereinander oder mit einer zentralen Datenverarbeitungsanlage. Sollten der Kunde oder (End-) Kunden des Kunden die M2M-Telekommunikationsdienstleistungen auch für Sprachdienste in Anspruch nehmen, geschieht dies in eigener Verantwortung des Kunden, wobei eine Sprach- oder SMS-Nutzung unabhängig von einer M2M-Kommunikation im Sine der vorgenannten Definition in jedem Fall unzulässig ist. Der Versand einer unverhältnismäßig hohen Anzahl an SMS („Massen-SMS“) ist ebenfalls unzulässig.
(4) Der Kunde kann mit Hilfe von Mobilfunk-Endgeräten Mobilfunk-Verbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen herstellen, sofern er in ein von Crout über die von Crout erworbene SIM-Karte (oder programmierte eSIM) angebotenes Mobilfunknetz der Crout eingebucht ist; Mobilfunk-Verbindungen (insbesondere zu Anschlüssen im Ausland sowie Mobilfunk-Verbindungen über ausländische Netzbetreiber) werden nur hergestellt, soweit dies technisch möglich und mit ausländischen Netzbetreibern vereinbart ist.
(5) Crout überlässt dem Kunden den Mobilfunkanschluss ausschließlich für die gewerbliche Nutzung und für den überwiegend automatisierten Informationsaustausch zwischen technischen Einrichtungen wie z. B. Maschinen, Automaten, Fahrzeugen oder Messwerken (z. B. Strom-, Gas- und Wasserzählern) untereinander oder mit einer zentralen Datenverarbeitungsanlage. Der Kunde verbraucht dabei die Mobilfunkleistung selbst für eigene Zwecke (Eigenbedarf) oder um damit eine eigene Leistung außerhalb der Telekommunikation zu produzieren oder zu übermitteln, die er an seine (End-) Kunden vermarktet. In beiden Fällen erfolgt Rufnummern-basierte interpersonelle und interaktive Kommunikation dabei lediglich als aus Bedienersicht geringfügige Nebenleistung, die untrennbar mit dem Anwendungsfall der Maschinenkommunikation verbunden ist.
(6) Fällt der Tag der Bereitstellung des Mobilfunk-Anschlusses nicht auf den Beginn eines Monats, werden bei Vereinbarung von monatlichen Leistungsbudgets (z. B. Datenbudget u. a.) die Leistungen für jeden Tag anteilig mit 1/30 zur Verfügung gestellt.
(7) Neben der Datenübertragung und der Sprachübermittlung bietet Crout die Netzleistung SMS an. SMS (ShortMessageService) ermöglicht es dem Kunden, mit SMS-fähigen Mobilfunk-Endgeräten Kurznachrichten von bis zu 160 Zeichen (SMS) zu empfangen und zu versenden. Voraussetzung für den Empfang einer Nachricht auf dem Mobilfunk-Endgerät ist freier Speicherplatz auf der SIM-Karte. Der Versand einer SMS wird unabhängig vom erfolgreichen Empfang berechnet.
(8) Bei Narrow Band-IoT Mobilfunk-Verbindungen wird lediglich die Datenübertragung angeboten. Sprachübermittlung (auch zu Notrufnummern) und Netzleistungen wie SMS sind nicht möglich.
(9) Den M2M-Telekommunikationsdienstleistungen von Crout liegt eine Diensteverfügbarkeit des Mobilfunk-Kernnetzes von 97,0 % im Jahresdurchschnitt zu Grunde. Die Verfügbarkeit der lokalen Wirknetze, welche von den angeschlossenen Roamingpartnern bereitgestellt werden, ist von dem jeweiligen Betreiber abhängig. Das Kernnetz ist die Gesamtheit aller Netzkomponenten Home Location Register („HLR“), Gateway GPRS Support Node („GGSN“), Short Message Service Center („SMSC“), Signalling Transfer Protocol between Carriers, Routers and Firewalls („STPs“), Online Charging System („OCS“) sowie Authentication, Authorization and Accounting a related set of function (“AAA Raduis Server) bis zum Anschluss an den jeweiligen Host-Netzbetreiber (Übergabepunkt) der genutzten IMSI der SIM-Karte innerhalb des Profils.
(10) Die Inanspruchnahme der M2M-Mobilfunkleistungen ist abhängig von den jeweils genutzten lokalen Netzen. Einschränkungen des räumlichen Bereiches werden nur bei entsprechender Notwendigkeit vorgenommen, z.B. Änderung von Roamingagreements, bei Kapazitätsengpässen im Mobilfunknetz, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen (Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Station an das öffentliche Leitungsnetz etc.), Betriebsstörungen (Probleme bei der Energieversorgung etc.) oder wegen sonstiger Maßnahmen zur Verbesserung oder Aufrechterhaltung des Betriebes (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.). Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechung und Beschränkung können sich ebenfalls auch aus Gründen höherer Gewalt ergeben.
(11) Die Übertragungsgeschwindigkeiten im Download und im Upload sind abhängig vom jeweils genutzten lokalen Netzwerk. Über die jeweilige örtlich (geographisch) verfügbare Mobilfunk-Technologie hat sich der Kunde umfassend informiert. Voraussetzung für die Datenübertragung mit der jeweiligen Technologie ist ein entsprechend geeignetes M2M- Endgerät des Kunden. Bei der Datennutzung teilen sich die eingebuchten Nutzer die zur Verfügung stehende Bandbreite (so genanntes shared medium) in den Mobilfunkzellen. Die jeweils tatsächlich erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit während der Datennutzung ist u.a. abhängig von
- der örtlichen Verfügbarkeit der jeweiligen Mobilfunk-Technologie,
- der Netzauslastung des Internet-Backbones,
- der Belegung/Auslastung des Mobilfunknetzes durch die Anzahl der Nutzer in der jeweiligen Mobilfunkzelle,
- der Entfernung zur Antenne und der Bewegung des Nutzers,
- dem eingesetzten M2M-Endgerät (inkl. dessen Betriebssystem und sonstige eingesetzte Software,
- der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters,
- der Nutzung außerhalb oder innerhalb von Gebäuden (innerhalb von Gebäuden können
die Netzverfügbarkeit und die Übertragungsgeschwindigkeit eingeschränkt sein).
Bei drohender vorübergehender und außergewöhnlicher Netzüberlastung kann es vorkommen, dass Anwendungen mit hohem Bandbreitenbedarf nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen. Downloads können eine längere Zeit in Anspruch nehmen.
(12) Voraussetzung für die Erbringung von M2M-Telekommunikationsdienstleistungen im Ausland ist, dass entsprechende Vereinbarungen zwischen den beteiligten Netzbetreibern bestehen. M2M-Telekommunikationsdienstleistungen im Ausland sind nicht immer und nicht in allen Ländern oder Landesteilen oder nicht auf allen Schiffen und nicht in allen Flugzeugen verfügbar. Die Informationen zur weltweiten Abdeckung stehen in der aktuellen Fassung der Netzabdeckungsinformationen online auf https://crout.de/network-news/ zur Verfügung.
(13) Aufgrund regulatorischer Vorgaben vereinzelter Länder ist sogenanntes „permanentes Roaming“, also die schwerpunktmäßige Nutzung ausländischer Mobilfunkanschlüsse in diesen Ländern, nicht zulässig oder z.B. aufgrund nationaler regulatorischer Auflagen nicht wirtschaftlich vertretbar umzusetzen. Sollte in einem Land ein entsprechendes gesetzliches oder behördliches Verbot oder entsprechende Auflagen bestehen oder nach Einschätzung der lokalen Rechtslage mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein, ist Crout nicht verpflichtet, M2M-T elekommunikationsdienstleistungen aus diesem Vertrag über permanentes Roaming in diesem Land zu ermöglichen. Der Kenntnisstand von Crout zu Ländern mit Hindernissen für permanentes Roaming finden Sie unter https://crout.de/network- news/.
(14) Crout leitet unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein. Crout nimmt werktäglich (Mo. bis Fr. mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage des Bundeslandes Baden-Württemberg) von jeweils 8:00 bis 18:00 Uhr Störungsmeldungen unter support@crout.eu entgegen.
§ 4 (Mitwirkungs-) Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass sich die von ihm und/oder seinen (End-) Kunden eingesetzten M2M-Geräte an Standorten befinden, an denen eine ausreichende Abdeckung der/des von Crout angebotenen Mobilfunknetze/s besteht. Der Kunde wird daher anhand von bei Crout eingeholten Auskünften die Netzversorgung am jeweiligen Standort des jeweiligen Funkmoduls überprüfen. Der Kunde trägt zudem dafür Sorge, dass die von ihm und/oder seinen (End-) Kunden genutzten M2M-Geräte für den Einsatz der übergebenen SIM- Karten bzw. eSIMs geeignet, mit dem/den von Crout angebotenen Mobilfunknetz/en kompatibel sind und zu dem vom Kunden gewünschten Zweck eingesetzt werden können. Soweit vorgenannte Mitwirkungspflichten des Kunden nicht erfüllt werden, wird Crout von ihren entsprechenden Verpflichtungen aus dem Vertrag frei, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche – gleich welcher Art und welchem Rechtsgrund – gegen Crout zustehen.
(2) Der Kunde ist zudem verpflichtet, Crout a) spätestens bei Vertragsschluss ein SEPA- Firmen-Lastschriftmandat zu erteilen sowie stets für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Abbuchungskontos zu sorgen, b) den Verlust, das Abhandenkommen oder die missbräuchliche Nutzung einer SIM-Karte oder eSIM unverzüglich in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) anzuzeigen, c) unverzüglich in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) eine Änderung seines Namens, seiner Anschrift, der Bankverbindung oder des Rechnungsempfängers mitzuteilen bzw. durch einen hierzu bevollmächtigten Dritten mitteilen zu lassen sowie d) etwaige von Crout und/oder von Dritten auf Geheiß von Crout übermittelte Zugangsdaten (z.B. Passwörter) geheim zu halten und diese zu ändern, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen davon Kenntnis erlangt haben.
(3) Dem Kunden obliegt es die PIN (Personal Identification Number) der jeweiligen SIM-Karte oder eSIM, die ihm von Crout mitgeteilt wird, nach Zugang unverzüglich in eine von ihm
selbstgewählte PIN umzuändern. Für den Fall, dass SIM-Karten oder eSIMs mit deaktivierter PIN Abfrage (d.h. ohne PIN) ausgehändigt werden, haftet der Kunde für sämtliche Schäden, die aufgrund von Missbrauch dieser SIM-Karten und/oder eSIMs durch ihn oder durch Dritte entstehen.
(4) Der Kunde wird die M2M-Telekommunikationsdienstleistungen weder mittelbar noch unmittelbar für high risk activities einsetzen, also insbesondere im Zusammenhang mit Nukleareinrichtungen, Chemiebetrieben, der Steuerung oder Überwachung von Luftverkehrsfahrzeugen, Kommunikationssystemen,, direkten Lebensunterstützungsgeräten, Waffensystemen, medizinischen Dienstleistungen, autonomen Fahren oder sonstigen Produkten oder Dienstleistungen, bei welchen ein Fehler der M2M- Telekommunikationsdienstleistungen zur Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder hohen Vermögensschäden führen kann.
(5) Für den Fall einer Weitergabe/Weitervermarktung der M2M- Telekommunikationsdienstleistungen von Crout durch den Kunden an seine (End-) Kunden, ist der Kunde für die Weitervermarktung der M2M-Telekommunikationsdienstleistungenen an seine (End-) Kunden und für alle Pflichten verantwortlich, die sich aus den zwischen dem Kunden und seinen (End-) Kunden getroffenen Vereinbarungen ergeben. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er die sich aus dem mit Crout geschlossenen Vertrag ergebenden Pflichten auch gegenüber seinen (End-) Kunden durchsetzen kann. Zusätzlich zu den die (End-) Kunden betreffenden Regelungen in dem mit Crout geschlossenen Vertrag, ist der Kunde insbesondere verantwortlich für die stets angemessene und unverzügliche Interaktion mit seinen (End-) Kunden, wie z.B. die Kundenbetreuung und den Abrechnungsprozess gegenüber seinen (End-) Kunden, die angemessene und unmittelbare Reaktion auf Problemberichte seiner (End-) Kunden, die Durchführung einer Erstdiagnostik zu etwaigen Störungsmeldungen seiner (End-) Kunden zur Behebung der Störung oder anschließenden Weiterleitung der Störungsmeldung an (i) Crout, sofern sich die Störung auf den Zugriff (i) der (End-) Kunden des Kunden auf die M2M-Funktionen bezieht oder wenn die Unregelmäßigkeit sich auf Bestandteile der M2M-Telekommunikationsdienstleistungen bezieht; (ii) jegliche erforderliche Dritten, wenn die Unregelmäßigkeit sich auf einen beteiligten Dritten bezieht.
(6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Formular von Crout für die Beauftragung von M2M-Telekommunikationsdienstleistungen, in dem die genauen Angaben und Anforderungen der (End-) Kunden des Kunden enthalten sind, richtig und vollständig ist.
(7) Sämtliche M2M-Geräte die vom Kunden bereitgestellt und genutzt werden, müssen mit den M2M-Telekommunikationsdienstleistungen von Crout kompatibel sein. Der Kunde wird stets ausschließlich von Crout erhaltene SIM-Karten oder eSIMs in ein M2M-Gerät einsetzen, um die M2M-Telekommunikationsdienstleistungen von Crout in Anspruch zu nehmen. Die VPN- Ausstattung des Kunden und/oder seines (End-) Kunden muss jeweils die Anforderungen für die Verbindung mit dem mobilen VPN von Crout erfüllen. SIM-Karten und eSIMs, die von Crout für die M2M-T elekommunikationsdienstleistungen bezogen werden, sind nur mit den vertraglich vereinbarten M2M-Telekommunikationsdienstleistungen kompatibel.
(8) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er alle gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der die Nutzung der M2M-T elekommunikationsdienstleistungen, insbesondere in Bezug auf die Anforderung der M2M-Geräte und/oder sonstiger Ausrüstung, stets erfüllt sowie dafür, Crout alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die Crout vernünftigerweise in Verbindung mit dem Vertrag und der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen benötigt.
(9) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die M2M-Telekommunikationsdienstleistungen nur im Rahmen der vertraglich getroffenen Regelungen zu nutzen. Der Kunde ist für jegliche vertragswidrigen und/oder unangemessene Nutzung der M2M-T elekommunikations- dienstleistungen durch den Kunden und/oder durch seine (End-) Kunden verantwortlich.
(10) Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass durch ihn und seine (End-) Kunden alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Vorschriften sowie aufsichtsbehördliche Anforderungen, denen die Nutzung und der Vertrieb der M2M-T elekommunikationsdienstleistungen unterliegen, stets eingehalten werden; insbesondere ist er für die Erteilung oder den Erhalt einer erforderlichen Zulassung, Bestätigung oder Genehmigung in den jeweiligen Gerichtsbarkeiten, in denen die M2M-Telekommunikationsdienstleistungen genutzt werden, verantwortlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Dritten Zusicherungen, Gewährleistungen oder Verpflichtungen zu erteilen bzw. einzugehen, die den Vertrag verfälschen oder ihm entgegenstehen. Sofern in dem Vertrag gesondert vereinbart, ist der Kunde berechtigt, mit seinen (End-) Kunden Verträge über die Nutzung der M2M- Telekommunikationsdienstleistungen zu schließen, sofern und soweit er sicherstellt, dass Crout ihre ggfls. gegenüber Behörden, Gerichten und/oder sonstigen Stellen bestehenden Pflichten (Auskunfts-, Überwachungs-, oder vergleichbare Pflichten) uneingeschränkt erfüllen kann. Insbesondere muss der Kunde jederzeit in der Lage sein, die Personen in der M2M- Telekommunikationsdienstleistungenskette, für die die M2M-Kommunikation erbracht wird, bzw. die (juristischen und natürlichen) Personen, die die SIM-Karten und eSIMs nutzen, in Textform benennen zu können.
(11) Bezüglich der vom Kunden auf M2M-Plattformen übermittelten Inhalte trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. Der Kunde wird Crout gegen alle Ansprüche, Maßnahmen, Forderungen, Schäden und Haftungsverpflichtungen (einschließlich der Anwaltskosten) verteidigen, absichern und schadlos stellen, die Dritte gegen Crout (gleich aus welchem Rechtsgrund) gelten machen und auf einer vertragswidrigen, rechtswidrigen oder strafbaren Nutzung durch den Kunden oder dessen (End-) Kunden oder mit einem rechtswidrigen Inhalt der vom Kunden und/oder dessen (End-) gespeicherten, heruntergeladenen, hochgeladenen oder auf andere Weise übertragenen Daten beruhen oder damit im Zusammenhang stehen.
(12) Eine ID-Zuordnung von einzelnen SIM-Karten oder eSIMs zu bestimmten Personen hat grundsätzlich auf den eigenen Systemen des Kunden zu erfolgen. Sofern der Kunde auch auf einer M2M-Plattform eigenmächtig eine ID-Zuordnung von einzelnen SIM-Karten oder eSIMs zu bestimmten Personen vornimmt, geschieht dies in eigener Verantwortung des Kunden. Crout weist darauf hin, dass hierfür die Einwilligung der betroffenen Personen sowie die Zustimmung eines Betriebsrats erforderlich sein kann.
(13) Crout übernimmt auch insofern keine Gewähr für die Richtigkeit der auf der oder durch die M2M- Plattform(en) des Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte, eine diesbezügliche Haftung von Crout ist dementsprechend ausgeschlossen. Die unter §10a (Haftung) getroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.
(14) Der Kunde bestätigt, dass bei der Nutzung der M2M-Telekommunikationsdienstleistungen eine Verarbeitung der Daten auf der Plattform von Crout soweit im Vertrag bestimmt, (auch) auf einer weiteren Plattform (ggfs. der eines Drittanbieters) erfolgt. Soweit hier eine Datenübermittlung erfolgt, erklärt sich der Kunde mit dieser einverstanden.
(15) Der Kunde verpflichtet sich, sofern er Passwörter für SIM-Karten erhält, diese geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. (End-) Kunden des Kunden sind insofern jedoch keine Dritte.
(16) Sobald der Kunde eine betrügerische Nutzung der M2M- Telekommunikationsdienstleistungen vermutet, oder feststellt, dass eine SIM-Karte oder ein M2M-Gerät, das eine SIM-Karte oder eine eSIM enthält, gestohlen wurde oder verloren gegangen ist oder dass eine Person die SIM-Karte, die eSIM und/oder die M2M- T elekommunikationsdienstleistungen auf vertragswidrige oder gesetzeswidrige W eise benutzt, wird er, unmittelbar nachdem er den Betrug, Verlust oder Diebstahl oder Missbrauch festgestellt hat, Crout benachrichtigen. Darüber hinaus muss der Kunde unverzüglich die
Abschaltung der betroffenen SIM-Karte(n) und der M2M-Telekommunikationsdienstleistungen vornehmen. Der Kunde ist für alle Kosten und Verfahren verantwortlich, die durch die missbräuchliche oder betrügerische Nutzung der M2M-Telekommunikationsdienstleistungen durch den Kunden, seine (End-) Kunden oder die Nutzer entstehen. Die Nachbildung oder das Klonen von physischen Zugangsgeräten oder elektronischen Kennzeichnungen zur Ermöglichung mehrerer Sessions ist untersagt. Crout kann die M2M- Telekommunikationsdienstleistungen unverzüglich und ohne vorherige Benachrichtigung einstellen oder abändern, wenn sie feststellt, dass die M2M- Telekommunikationsdienstleistungen in betrügerischer Absicht benutzt wird. Der Kunde muss bei der Ermittlung und Behebung der Ursachen mit Crout zusammenarbeiten.
(17) Der Kunde ist für alle Einbauten, Installationen oder Montagen verantwortlich, die er vornimmt, um von Crout überlassene SIM-Karten in M2M-Geräte, sonstige Hardware oder Module zu integrieren, soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde. Dies gilt entsprechend auch für den Fall des Austauschs fehlerhafter SIM-Karten.
(18) Der Kunde verpflichtet sich, die von Crout erbrachten M2M- Telekommunikationsdienstleistungen nicht missbräuchlich zu nutzen und/oder durch seine (End-) Kunden nutzen zu lassen, also insbesondere keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstige Leistungen zu übersenden, wie z. B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS oder nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme. Ferner dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder veröffentlicht werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. b) dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, – die dem Zweck dienen, dass der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung und/oder aufgrund der Verbindungsdauer Auszahlungen oder andere Gegenleistungen erhalten soll (z. B. Gegenleistungen für Anrufe zu Chatlines oder Werbehotlines) – die nicht der direkten Kommunikation zu einem anderen T eilnehmer dienen, sondern nur zum Zweck des Verbindungsaufbaus und/oder der Verbindungsdauer c) sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
(19) Der Kunde ist verpflichtet, stets, sämtliche einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten (z.B. datenschutzrechtliche Verpflichtungen), sowie zu klären, ob seine Leistungen im Land des Sitzes seines (End-) Kunden als ein (Telekommunikations-) Dienst einzuordnen ist, der einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung und/oder Registrierung bedarf. Der Kunde hat in diesem Fall dafür Sorge dafür zu tragen, dass entsprechende weitere Verpflichtungen erfüllt werden. Sollte eine Behörde gegenüber dem Kunden und/oder dessen (End-Kunden) Zweifel an der Zulässigkeit permanentem Roamings zum Ausdruck bringen, wird der Kunde Crout von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die geltend gemacht werden, wenn der Kunde gleichwohl entsprechende Leistungen in den entsprechenden Ländern in Anspruch nimmt. Von diesem Freistellunganspruch sind etwaige Rechtsberatungskosten in angemessener Höhe erfasst.
(20) Sofern landesspezifische regulatorische Auflagen oder lokale Behörden es für permanentes Roaming erfordern, stellt der Kunde unverzüglich Crout notwendige Informationen über die Nutzung von permanentem Roaming im betreffenden Land bereit (z. B. Kopien der für Nutzung erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Informationen über die genutzten Geräte, Registrierung und Zuordnung von SIM-Karten – gem. MSISDN, IMSI – zu einzelnen Geräten usw.). Sofern erforderlich, benennen der Kunde und Crout jeweils einen lokalen Ansprechpartner.
(21) Crout ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten die jeweilige Leistung auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Die Regelung in § 45o TKG zur Sperre von Rufnummern bleibt hiervon unberührt.
(22) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm gelieferten SIM-Karten und eSIMs unverzüglich nach Anlieferung zu testen, damit die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistungen von Crout gewährleistet ist. Der Kunde wird Crout unverzüglich darüber informieren, wenn er hierbei beschädigte, nicht oder nicht ordnungsgemäß funktionierende SIM-Karten und/oder eSIMs feststellt.
§ ́4a Weitere Nutzungsbedingungen
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die von Crout überlassenen SIM-Karten und von Crout programmierten eSIMs nur zum Aufbau eigener M2M-Kommunikation zu nutzen und diese Verpflichtung seinen (End-) Kunden ebenfalls aufzuerlegen. Es ist ihm insbesondere nicht gestattet, mittels einer von Crout bereitgestellten SIM-Karte oder programmierte eSIM von einem Dritten hergestellte Verbindungen, gleich welcher Art und Herkunft, über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten (z.B. „SIM-Boxing“). Der Kunde darf nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen, keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte abrufen, speichern, Dritten zugänglich machen, auf Angebote mit solchen Inhalten hinweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitstellen (z.B. Hyperlinks). Die unaufgeforderte Übersendung von Informationen und Leistungen, z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per SMS etc. unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist.
(2) Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde gegen die Regelungen unter § 4 und/oder § 4a verstößt, ist Crout nach vorheriger Ankündigung berechtigt, sämtliche dem Kunden überlassenen SIM-Karten und programmierten eSIMs zu sperren.
(3) Der Kunde darf die Anlagen, die Netze, die Leistung und die Infrastruktur von Crout nicht vorsätzlich oder fahrlässig so stören, dass die Qualität der von Crout erbrachten Leistungen eingeschränkt wird. Auf eine entsprechende Aufforderung hin muss der Kunde unverzüglich alle störenden Handlungen einstellen.
(4) Wenn eine Partei einen Gerichtsbeschluss bezüglich einer elektronischen Überwachung erhält, muss sie dem Gerichtsbeschluss Folge leisten und von der anderen Partei umgehend die technische Unterstützung verlangen, die für die Durchführung der elektronische Überwachung notwendig ist, und, soweit dies möglich ist, alle angemessenen Informationen zur Verfügung stellen, die die andere Partei bezüglich der Überwachung verlangt, einschließlich des Gerichtsbeschlusses, sofern der Partei, die die gerichtliche Anordnung erhalten hat, dies nicht gemäß den Bedingungen des Gerichtsbeschlusses untersagt ist.
(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die vorgenannten Pflichten und Verbote stets auch durch seine (End-) Kunden erfüllt werden.
§ 5 Zahlungsbedingungen, Verzug
(1) Unsere Forderungen werden mit Rechnungszugang zur Zahlung fällig.
(2) Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am vierzehnten Kalendertag nach Rechnungszugang wertgestellt sein. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandat bucht Crout den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Kalendertag nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre- Notification) vom vereinbarten Konto ab.
(3) Fällt der Tag der Bereitstellung des Mobilfunk-Anschlusses nicht auf den Beginn eines Monats, werden die monatlichen Preise für den Rest des Monats anteilig berechnet. Der Preis wird dabei für jeden zu berechnenden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.
(4) Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes werden ab diesem Zeitpunkt die Preise entsprechend geändert.
(5) Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Zahlungsverzuges bleibt Crout vorbehalten.
§ 6 Beanstandungen
Beanstandungen gegen die Höhe der Verbindungspreise oder sonstige nutzungsabhängige Preise von Crout sind umgehend nach Zugang der Rechnung an Crout zu richten. Beanstandungen müssen innerhalb von acht (8) Wochen ab Rechnungszugang bei Crout eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung; Crout wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
§ 7 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), unserer Leistungsbeschreibungen und/oder Preise
(1) Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern. Sollte den Kunden eine solche Änderung bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses schlechter stellen, ist diese Änderung nur wirksam, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht betroffen sind, diese Änderung aufgrund technischer oder rechtlicher Veränderungen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht sicher vorhersehbar waren, die wir nicht veranlasst und auf die wir keinen Einfluss haben, erforderlich ist und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses spürbar stören würde. Wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung.
(2) Ferner sind wir berechtigt, Anpassungen oder Ergänzungen dieser AGB vorzunehmen, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages auf Grund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.
(3) Unsere Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z. B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen wir zur Erbringung unserer Leistungen notwendige Vorleistungen beziehen, ihr Leistungsangebot ändern.
(4) Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen oder reduzierten Kosten angepasst werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn Dritte, von denen wir zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen beziehen, ihre Preise erhöhen oder reduzieren. Ferner sind Preisanpassungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Änderung des Umsatzsteuersatzes veranlasst ist oder durch gesetzliche oder behördliche Vorgaben verbindlich angeordnet wird.
(5) Nach den Absätzen 1 bis 3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen und/oder Preisanpassungen, die nicht ausschließlich durch eine Änderung des Umsatzsteuersatzes oder durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen bedingt sind, werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail), werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil.
§ 8 Vertragslaufzeit/Kündigung
(1) Vertragsverhältnisse werden mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Kalendermonat geschlossen und können mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um eine feste Laufzeit von einem weiteren Monat.
(2) Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen (z.B. hinzugebuchte Optionen) können zu den bei der Buchung der zusätzlichen Leistung vereinbarten Bedingungen und Fristen gekündigt werden.
(3) Ein Vertragsverhältnis ohne vereinbarte Mindestvertragslaufzeit kann von jeder der Parteien mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen Ende eines jeden Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.
(4) Das Recht zur Erklärung einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für uns insbesondere in den Fällen gegeben, in denen
a) der Kunde die ihm nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Pflichten erheblich verletzt.
b) wenn Erfüllungsgehilfen von Crout und/oder Vertragspartner der Erfüllungsgehilfen von Crout jeweils aus von Crout nicht zu vertretenden Gründen ihre Leistungen einstellen oder so ändern, dass Crout die Fortführung des Vertrages nicht zumutbar oder unmöglich ist
(5) Die Erklärung einer Kündigung bedarf der Textform (z. B. per Brief oder E-Mail).
(6) Mit der Kündigung eines M2M-Mobilfunkvertrages enden auch alle Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen (z.B. hinzugebuchte Optionen). Die Kündigung einer zusätzlichen Leistung (z.B. hinzugebuchte Optionen) lässt den dieser zu Grunde liegenden M2M- Mobilfunkvertrag jedoch unberührt.
§ 9 Güte der M2M-Telekommunikationsdientsleitungen
(1) Der Kunde erkennt an, dass die M2M-Telekommunikationsdienstleistungen (i) nur innerhalb der betrieblichen Reichweite der/des von Crout angebotenen Kernnetze verfügbar sind und (ii) aufgrund von Übertragungseinschränkungen, die durch eine konzentrierte Nutzung oder Kapazitätsbegrenzungen oder aufgrund von Änderungen, Modifizierungen, Aktualisierungen, Verlegungen, Reparaturen, Wartungen der Anlagen oder ähnlichen Tätigkeiten, die für den angemessenen oder verbesserten Betrieb der Anlagen erforderlich sind, entstehen, vorübergehend unterbrochen, begrenzt oder auf sonstige Weise eingeschränkt sein können. Crout übernimmt in solchen Fällen gegenüber dem Kunden keine
Haftung in Bezug auf (i) Ansprüche oder Schadensersatz aufgrund einer Versorgungslücke bzw. der mangelnden Verfügbarkeit der M2M-Leistung oder (ii) eine Unterbrechung, Begrenzung oder sonstige Einschränkung der M2M-Leistung oder (iii) höhere Gewalt.
(2) Crout übernimmt ebenfalls keine Verantwortung für Störungen, die sich aus den funktechnischen, atmosphärischen oder geographischen Umständen am jeweiligen Standort der Datenübertragungseinrichtung bzw. eines M2M-Geräts (Funkabschattungen u. ä.) ergeben, bzw. für solche Störeinflüsse, die sich dort nachträglich ergeben (Bautätigkeiten u. ä.). Crout gilt nicht als Verwenderin von Inhalten Dritter, auf die über die M2M-Leistung zugegriffen werden kann. Crout ist gegenüber dem Kunden nicht für Inhalte, einschließlich Informationen, Meinungen, Beratungen, Erklärungen, oder für Leistungen, die von Dritten erbracht werden und auf die über die M2M- Leistung zugegriffen werden kann, oder für hieraus entstehende Schäden, verantwortlich. Crout übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Nützlichkeit der Informationen, die über die M2M-Leistung erhalten werden.
(3) Crout übernimmt keine Verantwortung für die Genauigkeit und Vollständigkeit der Daten oder Informationen, die an eine M2M-Plattform gesendet werden oder darin enthalten sind oder für solche Daten, die von einer M2M-Plattform weitergegeben werden.
(4) Im Falle des Austauschs fehlerhafter SIM-Karten, die in M2M-Geräte, sonstige Hardware oder Module integriert wurden, übernimmt Crout keinerlei Kosten für den Ausbau fehlerhafter SIM-Karten und den Einbau neuer SIM-Karten. Im Hinblick auf den durch einen Gewährleistungsfall bedingten Stillstand („downtime“) von Geräten, sonstiger Hardware oder Modulen in oder an denen die zum Austausch ausgebauten SIM-Karten verbaut waren, sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.
(5) Crout kann eine überlassene SIM-Karte aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund notwendiger technischer Änderungen, gegen eine Ersatzkarte austauschen. Der Kunde ist in angemessenem Um- fang verpflichtet, bei dem Austausch mitzuwirken.
§ 10 Gewährleistung für Sachmängel
(1) Der Kunde wird Crout etwaige Sachmängel (v.a. an der SIM-Karte oder eSIM) in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen in Textform geltend zu machen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Auswirkungen sowie das Erscheinungsbild des Mangels.
(2) Soweit ein Sachmangel vorliegt, stehen dem Kunden folgende Ansprüche zu:
- (i) das Recht auf Nacherfüllung. Crout entscheidet in eigenem Ermessen, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Neulieferung oder Neuherstellung erfolgt. Crout wird die Interessen des Kunden hierbei angemessen berücksichtigen,
- (ii) bei Dauerschuldverhältnissen und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Minderung einer laufenden Vergütung sowie nach Fehlschlagen der Nacherfüllung auf Kündigung des Vertrages und/oder Schadenersatz. Für Schadenersatzansprüche des Kunden findet die unter § 10a dieser AGB getroffene Regelung Anwendung,
- (iii) bei Kauf- oder Werkleistungen nach Fehlschlagen der Nacherfüllung das Recht auf Minderung der Vergütung, auf Rücktritt und/oder Schadenersatz. Für Schadenersatzansprüche des Kunden findet die unter §10a dieser AGB getroffene Regelung Anwendung.
(3) Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem nach den gesetzlichen Regelungen die Verjährung beginnt.
(4) Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 479 BGB bleiben hiervon unberührt. Dies gilt auch, soweit (i) gemäß § 439 Absatz 1 Nr. 2 BGB und gemäß § 634a Absatz 1 Nr. 2 BGB längere Verjährungsfristen vorgesehen sind, (ii) bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Crout, (iii) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, (iv) in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie (v) für die unter § 12 Absatz 1 ProdHaftG getroffenen Regelungen.
(5) Die Bearbeitung einer Sachmängelanzeige des Kunden durch Crout führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.
(6) Sachmängelgewährleistungsansprüche des Kunden sind bei SIM-Karten und eSIMs dann stets ausgeschlossen, wenn der Kunde die SIM-Karten und/oder eSIMs nach Anlieferung verändert, nicht sachgemäß installiert, missbräuchlich genutzt oder beschädigt hat.
§ 10a Haftung
(1) Für fahrlässig verursachte Vermögensschäden ist die Haftung von Crout als Anbieterin von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten gemäß der Regelung des § 44a TKG auf höchstens 12.500,00- Euro je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der vorgenannten Begrenzung in der Summe auf höchstens zehn Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
(2) Im Übrigen, also sofern die Haftung von Crout nach der unter § 10a Absatz 1 getroffenen Regelung nicht beschränkt ist, haften wir für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie aus der Übernahme von Garantien unbeschränkt.
(3) Für fahrlässig verursachte Schäden haften wir im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist unsere Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet wir bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang der unter § 10a Absatz 3 getroffenen Regelung nur, sofern und soweit der Kunde seine Daten in täglichen Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(5) Unsere verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen (§ 536a BGB). Die unter § 10a Absatz 2 und Absatz 3 getroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.
(6) Soweit unsere Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige
Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen.
(7) Unsere Haftung nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleibt unberührt.
§ 11 Nutzung durch Dritte
Das Vertragsverhältnis berechtigt den Kunden nicht unmittelbar, unter Einsatz der von der Crout überlassenen SIM-Karten selbst als Anbieter von T elekommunikationsdiensten aufzutreten und gewerblich Mobilfunk-Leistungen, WLAN-Zugänge, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet vor der Erbringung dieser Leistungen die gesetzlichen Pflichten von Anbietern von
T elekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zu erfüllen. Zu diesen
Deutschland z. B. behördliche
Nummerierungsregelungen, Notruf im
Auskunftsersuchen, Identitätsprüfung telekommunikationsspezifische Kunden- und Datenschutzvorschriften.
gehören in Regulierung, behördliche bei kundenseitigen Prepaid-Angeboten,
Anmeldepflichten, Roaming öffentlichen T elefondienst,
§ 12 Regulatorische Informationen
(1) Informationen über den/die der von Crout angebotenen Netzbetreiber zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs eingerichteten Verfahren, um eine Kapazitätsauslastung oder Überlastung einer Netzwerkverbind übermitteln wir auf Verlangen.
(2) Im Falle eines Streits mit Crout über die in § 47a TKG genannten Fälle kann der Kunde nach einem vorherigen Einigungsversuch mit Crout bei der Verbraucherschlichtungsstelle T elekommunikation der Bundesnetzagentur in Bonn durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten.
(3) Der Kunde kann verlangen, dass die Nutzung seines Netzzuganges für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies technisch möglich ist und/oder dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.
(4) Eine Auflistung der Maßnahmen, mit denen wir/die von uns angebotenen Mobilfunknetzbetreiber auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen oder Schwachstellen reagieren kann (können), übermitteln wir auf Verlangen.
§ 13 Datenschutz
(1) Soweit der Kunde eine zur Verfügung gestellte Plattform zur Verwaltung von personenbezogenen Daten nutzen möchte, die nicht den datenschutzrechtlichen Vorgaben der spezialgesetzlichen Telekommunikationsgesetze unterliegen, weist Crout ausdrücklich auf die datenschutzrechtliche Verantwortung des Kunden hin.
(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass alle von Crout verarbeiteten Daten an die Erfüllungsgehilfen von Crout und deren Vertragspartner sowie, falls im Vertrag gesondert bestimmt, an einen weiteren Plattformbetreiber übermittelt werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung der M2M-Telekommunikationsdienstleistungen einschließlich der
Erfassung der Nutzungsdaten innerhalb der Plattformen von Crout und deren Erfüllungsgehilfen stattfindet. Die Verarbeitung von Daten (insbesondere Verkehrsdaten) in dieser Hinsicht kann somit ggfs. (auch) ausländischem Recht unterliegen Recht.
§ 14 Einsatz von Unterauftragnehmern, Abtretung von Rechten und/oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden
(1) Wir sind jederzeit berechtigt, Leistungen durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunternehmer) zu erbringen.
(2) Die Abtretung von Rechten oder die Übertragung von Pflichten aus diesem Vertrag kann der Kunde nur nach unserer vorherigen Zustimmung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) auf einen Dritten übertragen. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
§ 15 Geheimhaltung
(1) Vertrauliche Informationen im Sinne dieser AGB sind sämtliche Informationen, die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile dem Kunden allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich, daher von wirtschaftlichem Wert für Crout sind, bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht, und die der Kunde rechtswidrig erlangt, nutzt oder offenlegt.
(2) Keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind Informationen, von denen der Kunde nachweisen kann, dass
a) sie zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bereits öffentlich bekannt sind oder danach bekannt werden, ohne dass das Bekanntsein oder Bekanntwerden auf einer Verletzung einer gesetzlichen Bestimmung, dieser Vereinbarung oder einer sonstigen zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung beruht; oder
b) sie dem Kunden zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser AGB bereits bekannt waren, ohne dass das Bekanntsein oder Bekanntwerden auf einer Verletzung einer gesetzlichen Bestimmung oder einer zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung beruht; oder
c) sie dem Kunden von dritter Seite nach dem Zeitpunkt der Einbeziehung dieser AGB mitgeteilt oder sonst bekannt gemacht werden, ohne dass die Mitteilung oder das Bekanntmachen durch den Dritten unter Verletzung einer gesetzlichen Bestimmung, dieser AGB oder einer sonstigen zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung erfolgt und nicht durch ein Verhalten erlangt wurden, das unter den jeweiligen Umständen nicht dem Grundsatz von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der anständigen Marktgepflogenheit entspricht.
(3) Der Partner wird alle vertraulichen Informationen gegenüber Dritten, einschließlich Behörden, stets streng vertraulich zu behandeln und geheim zu halten und sie ohne die vorhergehende schriftliche Zustimmung von Crout (i) nicht zu einem anderen als dem unter § 3 dieser AGB vereinbarten Zweck, insbesondere nicht zu Wettbewerbszwecken, zu nutzen und (ii) nicht an Dritte ganz oder teilweise weiterzugeben oder diesen offenzulegen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden gemäß den Regelungen der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen und/oder deren Mitarbeiter und/oder Berater.
(4) Wenn und soweit der Kunde gesetzlich, aufgrund einer für ihn verbindlichen behördlichen oder gerichtlichen Anordnung verpflichtet ist, vertrauliche Informationen weiterzugeben oder zu veröffentlichen, finden die unter § 15 Absatz 1 vereinbarten Pflichten keine Anwendung. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, Crout vor der Weitergabe oder Offenlegung von vertraulichen Informationen stets so rechtzeitig hierüber in Textform zu informieren, dass die Form und der Umfang der Weitergabe bzw. der Offenlegung mit Crout besprochen und
abgestimmt werden können und die Parteien in der Lage sind, geeignete Maßnahmen zur Verminderung eines etwa hierdurch entstehenden Schadens zu ergreifen.
§ 16 Ausschluss der Rufnummernportabilität
Da die SIM-Karten (auch) über eine Plattform in den Niederlanden verwaltet werden, ist eine Mitnahme der Mobilfunknummern (Portierung) zu einem anderen Anbieter bei einer Beendigung (gleich aus welchem Rechtsgrund) des mit uns geschlossenen Vertrages ausgeschlossen.
§ 17 Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Der Kunde kann gegen Ansprüche von Crout GmbH nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung aus diesem Vertragsverhältnis (= identische Kundennummer) stammt oder rechtskräftig festgestellt ist oder von Crout anerkannt wird.
(2) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Ansprüche von Crout ist nur zulässig, sofern und soweit wenn der Anspruch des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis (= identische Kundennummer) beruht oder rechtskräftig festgestellt oder von Crout anerkannt wird.
§ 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen des Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Kaufrechts der Vereinten Nationen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.
(3) Die M2M-Telekommunikationsdienstleistungen können deutschen und – falls sie in USA erbracht werden – amerikanischen Ausfuhrkontrollen und Embargo-Bestimmungen unterliegen. Der Kunde ist für die Einhaltung der diesbezüglichen einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher stets verantwortlich.
Stand: 08/2019